Ältere Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit und müssen gegen einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt, um eine Überlastung der Fahrerlaubnisbehörden und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Aktuell sind Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen aufgerufen, deren Führerschein in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde. Diese Führerscheine müssen grundsätzlich bis spätestens 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Wer einen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, sollte den Umtausch rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 19. Januar 2027 bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes beantragen. Der Antrag kann entweder persönlich oder online gestellt werden.
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