Sie haben etwas verloren? - Auf unserer Homepage www.zeitlarn.de finden Sie im Menü Rathaus > Fundsachen alle aktuellen Fundsachen, die bei uns gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses abgeholt werden können. Auch im Amts- und Mitteilungsblatt werden diese Fundsachen abgedruckt.
Bitte beachten Sie: nach § 973 BGB können Fundgegenstände, die nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Eigentümer abgeholt werden, an den Finder übereignet werden. (Davon ausgenommen sind amtliche Dokumente, Schlüssel oder Datenträger/Smartphones.)
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Ihr Fundbüro im Rathaus steht Ihnen zu den regulären Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Ihr Kontakt zu uns:
Email: rathaus@zeitlarn.de
Telefon: 0941/696930